Autor: Jan Moshage
Foto: Mike-Dennis Müller
Neue Westfälische, Datum (15/09/2023). Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion.
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Neue Westfälische, Datum (15/09/2023). Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion.
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Neue Westfälische, Datum (21/09/2023). Der Text ist urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion.
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Der Polizei-Sportverein Bielefeld hat über den Stadtsportbund Bielefeld Fördermittel zur Digitalisierung seiner Vereinsarbeit in Höhe von bis zu 3.000 Euro zugesagt bekommen.
Die Mittel werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt und dienen der „Digitalisierung gemeinnütziger Sporteinrichtungen in NRW“.
„Die Corona-Pandemie hat auch in unserem Sportverein gezeigt, dass wir digitaler werden müssen“, sagt der Erste Vorsitzende des PSV, Andreas Schramm, der sich dankbar für die Zusage der Fördermittel zeigte. Das Geld wird in die Anschaffung von mobilen Laptops zur besseren Organisation der Vorstandsarbeit investiert.
Das Projekt des Landes NRW wird durch die Europäische Union als Teil der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gefördert.
Bei einer Feier im „Grünen Würfel“ am Kesselbrink ehrte Andreas Schramm, der Vorsitzende des Polizei-Sportvereins Bielefeld, am vergangenen Wochenende langjährige Vereinsmitglieder. „Wegen der Corona-Pandemie“ mussten wir lange warten, bevor wir unsere Jubilare wieder ehren und ihnen Dank sagen konnten“, so Andreas Schramm. Geehrt wurden Mitglieder für ihre langjährige Zugehörigkeit zum Polizei-Sportverein. „Herausragend ist natürlich die 60-jährige Mitgliedschaft von Heinz Liedeker aus unserer Leichtathletikabteilung“, freut sich Schramm. „Aber wir danken auch allen, die uns 25, 40 oder 50 Jahre die Treue gehalten haben. Das ist in unserer Zeit leider nicht mehr selbstverständlich. Umso mehr freuen wir uns über alle, die so lange zu unserem Verein stehen, auch dann noch, wenn sie selbst aus Alters- und Gesundheitsgründen nicht mehr aktiv Sport treiben können.“
Auf dem Foto von links nach rechts:
Gerda Hogt (2. Vorsitzende), Rolf Fratz (Karate, 50 Jahre), Klaus Lowack (Karate, 50 Jahre), Martin Lütgemeier (Volleyball, 40 Jahre), Dirk Hüllinghorst (Ju-Jutsu, 25 Jahre), Andreas Schramm (1. Vorsitzender), Heinz Liedeker (Leichtathletik, 60 Jahre), Klaus-Georg Erdbrügger (Schießsport, 40 Jahre), Alexander Reinecke (Ju-Jutsu, 25 Jahre), Dieter Rethmeier (Schießsport, 40 Jahre), Hans-Peter Dramski (Schießsport, 50 Jahre)
Voraussetzungen:
Für:
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Grundsätzlich darf der Verein den fälligen Beitrag in der von dem zuständigen Organ festgelegten Höhe zum Fälligkeitstermin von den Mitgliedern einziehen. Das gilt auch, wenn aktuell die Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist. Zum einen ist noch nicht klar, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und zum anderen wie lange das Verbot aufrecht erhalten bleibt.
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.
Im Übrigen erlauben die Regeln der Gemeinnützigkeit dem Verein lediglich dann einen Verzicht auf Beitragszahlungen, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt! Gleiches gilt für „echte“ Abteilungsbeiträge. Auch diese werden von Mitgliedern gezahlt, ohne dass eine direkte Gegenleistung des Vereins damit verbunden ist. Daher sind Mitgliedsbeitrag und Abteilungsbeitrag auch im ideellen Bereich zu verbuchen.