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Der Polizeisportverein Bielefeld bietet Selbstverteidigungs-/Selbstbehauptungkurse für Kinder, Frauen und Ältere an.
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Unsere Übungsleiter/innen sind bestens geschult - u. a. beim Polizeifortbildungsinstitut in Wuppertal.
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Auskunft und Anmeldung:
Tobias Hippe
(Stellvertretender Abteilungsleiter Ju Jutsu / Kickboxen)
Tobias Hippe
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ju Jutsu Bielefeld
Mehr Selbstvertrauen durch Selbstverteidigung
beim
Polizeisportverein Bielefeld e. V.
In der heutigen Zeit ist der persönliche Selbstschutz immer notwendiger. Denn die Gefahren der Gewalt, der Belästigung, der Notzucht, des Geld- und Handtaschenraubes steigen laut Polizeistatistiken immer mehr. Nicht bei Tag, geschweige denn bei Nacht, ist Mann/Frau vor Übergriffen sicher. Besonders gefährlich sind Unterführungen, Parks, Parkplätze und Parkhäuser, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, sogar die Abteile von Straßenbahnen und Zügen. Wer aufmerksam die Tagezeitung liest, weiß, dass diese Fälle schon zum Tagesgeschehen gehören.
Das muss nicht sein.
Im Sinne des Strafgesetzbuches kann man sich gegen solche Übergriffe - oder auch Schlimmeres - zur Wehr setzen. Dazu benötigt Mann/Frau das notwendige Wissen und das richtige Einschätzen der eigenen körperlichen und geistigen Möglichkeiten, um solchen Gefahren zu entkommen.
Notwehr - § 32 StGB
- Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
- Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.
Erläuterung
- Verteidigung:
Wer selbst angreift, kann Notwehr nicht für sich in Anspruch nehmen.
- erforderlich:
Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs, insbesondere die vom Angreifer eingesetzten Mittel und dessen Bewaffnung bestimmen Art und Maß der Abwehr. Stehen mehrere wirksame Mittel zur Verfügung, so hat der Verteidiger - wenn ihm Zeit zur Auswahl bleibt - dasjenige zu wählen, das für den Angreifer am wenigsten gefährlich ist. Er kann aber immer ein Mittel wählen, das sicheren Erfolg verspricht.
- gegenwärtig:
Ist ein Angriff zukünftig oder nicht zu erwarten, so ist Notwehr nicht möglich. Auch nicht, wenn der Angriff schon lange vorüber ist. (Ohne zeitlichen Zusammenhang)
- rechtswidrig:
Der Angreifer hat keine gesetzlichen Rechtfertigungsgründe.
- Angriff:
Eine unmittelbare bevorstehende oder noch nicht abgeschlossene Verletzung eine Rechtsgutes (Leben, Gesundheit, Eigentum, Ehre, usw.), gleichgültig, ob der Angreifer sie bewusst oder unbewusst herbeiführt.
- von sich:
Ich werde angegriffen.
- einem anderen:
Eine mir bekannte oder unbekannte Person wird angegriffen.
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Pilotprojekte
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Qualifikationen
Sport-Übungsleiter:
- Polizeisportverein Bielefeld e. V.
Themenbereiche:
- Selbstschutz
- Emanzipatorische Jugendarbeit
- Selbstbehauptung
- Gewaltprävention
- Konflikte: Erkennung - Vermeidung - Bewältigung
- Stressbewältigung
- Krisenintervention
- Verhaltensorientierung
- Entspannungstechniken
- Tätigkeit in der Frauen-Selbstverteidigung, Selbstbehauptung
- Mehrere Projekte im Rahmen der o. g. Themenbereiche
- Ausbilder von Moderatoren und Dozenten im Verband der Polizeisportvereine NRW e. V. Bereich Selbstbehauptung und Gewaltprävention.
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